AGB´s

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AGB´s

Die allgemeinen Geschäftsbestimmungen 1. Allgemeine Bestimmungen Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen der Wasserstelle GmbH, Maisach, und deren Online Shop so wie dem Besteller / Käufer. Davon abweichende Bedingungen seitens der Besteller / Käufer werden unsererseits ausdrücklich nicht bzw. nur in Ausnahmefällen und durch schriftliche Genehmigung anerkannt. 2. Abnahme und Ausführen von Aufträgen Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung nach Abschluss der Bestellung erteilt und die Zahlung eingegangen ist bzw. die Lieferung innerhalb einer angemessenen und üblichen Frist bzw. vereinbarungsgemäß nach Zahlungseingang des Käufers ausgeführt wurde Berechnungsgrundlage sind die Preise der jeweils gültigen Preislisten bei Zustellung der Ware frei Lager, bzw. Betriebsstätte des Käufers. 3. Zahlungen Die Zahlung sämtlicher Rechnungen hat sofort und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die angebotenen Zahlungsweisen sind bei Abschluss der Bestellung anzugeben. Eine andere Zahlungsweise bedarf gesonderter Vereinbarung. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie unmittelbar an Wasserstelle.de über die angegebene Zahlungsmethode oder auf deren Bankkonten oder an einen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Das Risiko bei Zahlung an nichtempfangsberechtigte Personen trägt der Käufer. Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf dem jeweiligen Vertrags- und Lieferverhältnis beruht. 4. Lieferung Eine für die Wasserstelle deutlich günstigere und übliche Hausanlieferung erfolgt nur für Kunden aus und um München im Umkreis von 50 km und ab einen Mindestbestellwert von 20.-€. Wie die Lieferung erfolgen soll ist bei Abschluss der Bestellung vom Käufer anzugeben. Die Lieferung erfolgt umgehend nach Zahlungseingang innerhalb unserer Geschäftszeiten nach der ausgewählten Liefermethode zu den entsprechenden Entgelten. (siehe 6.) 5. Lieferungsverpflichtungen Alle Bestellungen werden nach erfolgtem Zahlungseingang (siehe 4.) im Rahmen des regulären Geschäftsganges und zu den üblichen Geschäftszeiten der Wasserstelle.de ausgeliefert. Wird der Käufer auf seinen Wunsch hin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten beliefert, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu zahlen. Falls die Wasserstelle GmbH die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer - zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Käufer kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Wasserstelle GmbH geltend machen. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel, behördlichen Maßnahmen, sowie unverschuldeten Betriebsstörungen wird die Lieferfrist, bzw. Annahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung verlängert. Die Wasserstelle GmbH ist nach seiner Wahl auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Nach Wegfall der Behinderung gelten im Hinblick auf die Fristen und Nachfristen die allgemeinen Bestimmungen des BGB. 6. Heimlieferung / Liefergebiete Bei einem Mindestbestellwert von 20.- € und nach erfolgtem Zahlungseingang erfolgt umgehend die Lieferung nach Hause oder an die Betriebsstätte des Käufers. Die Liefergebiete der Wasserstelle GmbH befinden sich in München und im benachbarten Umland. Bei Abweichungen ist das vom Käufer bei der Bestellung anzugeben. 7. Beanstandungen Alle Wässer und Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten und zurückgenommenen Kartons, Paletten, Gebinde (Vollgut und Leergut), sowie der anderen Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Reklamationen der Wässer können nur innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Wochen geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für offensichtliche Mängel, d.h. solche, die der Käufer bei Empfangg der Ware unmittelbar erkennen mußte und konnte. Die Wässer werden bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des Wassers ersetzt, und zwar mengenmäßig in der Höhe der Rückgabe. Verkäufer kann auch wertmässigen Ersatz in Form einer Gutschrift erteilen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagereung, zeitliche Überlagerung und Behandlung der Ware beim Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten der Wasserstelle GmBH gehen, kann der Käufer Ersatz. bzw. Gutschrift verlangen. Sonstige Mängelrügen können nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend gemacht werden. 8. Testzeitraum : Ein Testzeitraum, gilt nur für Kunden im Liefergebiet der Wasserstelle GmbH (siehe 6.) und erfolgt nur, wenn in den Produktbeschreibungen bei der Bestellung eine dementsprechende Auszeichnung angegeben. Die Produkte sind 30 Tage nach Erhalt in einwandfreiem Zustand zur Abholung durch die Wasserstelle GmbH bereitzustellen. 9. Leergut Die auf den Rechnungen ersichtlichen Leergutberechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprochen wird. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer und/oder Kohlensäureflaschen bleiben Eigentum der Wasserstelle GmbH (ausgenommen Einwegflaschen und Einwegverpackungen) und werden dem Käufer nach den Bestimmungen der §§598 ff und §§607 ff BGB überlassen. Für Mehrwegflaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils von der Wasserstelle GmbH festgesetzten Sätzen erhoben. Die Pfandzahlung hat mit der Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in einem ordnungsgemäßen Zustand und nach Produktsorten sortiert verpflichtet. Die Wasserstelle GmbH ist nicht verpflichtet mehr Leergut zurückzunehmen als der jeweilige Leergutschuldsaldo ausweist. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung erfolgt über das Leergut eine Schlußabrechnung, wobei die Wasserstelle GmbH dem Käufer das fehlende Leergut (Paletten, Fässer, Kohlensäureflaschen, Kisten und Mehrwegflaschen) zum jeweiligen Wiederbeschaffungspreis zzgl. Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung bezahlter Pfandbeträge in Rechnung stellt. 10. Eigenturmsvorbehalt Die Wasserstelle GmbH ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie der Nebenforderungen der Wasserstelle GmbH, bei Scheck und Wechsel, sowie Banklastschriften, Abrechnung bis zu deren Einlösung Eigentum der Wasserstelle GmbH. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche, von der Wasserstelle GMBH gelieferten und noch zu liefernden Waren, bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwaigen, sich zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrentsaldos. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Käufer darf über bezogene Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Die aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwa zu Lasten des Käufers bestehenden Kontokorrentsaldos an die Wasserstelle GmbH ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht der Wasserstelle GmbH gehörenden Ware verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung. Auf Verlangen des Käufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherheit die zu sichernde Forderung um 25 % übersteigt, wird die Wasserstelle GmbH vollbezahlte Lieferungen nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer darf über das Vorbehaltsgut ansonsten nicht verfügen, es insbesondere nicht zur Sicherung übereignen. Pfändungen seitens Dritter sind der Wasserstelle GmbH unverzüglich mitzuteilen. 11. Gerichtsstand Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche der Erfüllungsort Gerichtsstand. Der Gerichtsstand der Wasserstelle GmbH ist München. Das Ladengeschäft in der Frauenhoferstr. 13 in München wurde aufgelöst und eine Abholung ist dort nicht mehr möglich. Abholungen in Maisach nach Absprache.
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