Geplantes 5G Handynetz – Dringende Warnung vor Totalverstrahlung durch neues Mobilfunknetz

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Geplantes 5G Handynetz – Dringende Warnung vor Extrem-Verstrahlung durch neues geplantes Mobilfunknetz

 

Gefunden auf uncut-news.ch am 6.8.2018.  Wiedergabe mit Erlaubnis von uncut news.

"100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit übertragen? Wie das gehen soll haben wir einer Propagandaschrift der Firma Ericsson entnommen, welche für Swisscom die Ausrüstung für 5G-Basisstationen, inklusive deren Antennenanlagen liefern wird. Dabei wird so ziemlich alles, was wir bei Gigaherz.ch bisher über Mobilfunk publiziert haben, gründlich über den Haufen geworfen."

Von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch

Die Firma Ericsson liefert Basisstationen für die Frequenzbereiche 3.6 und 28 Gigahertz. Das sind Wellenlängen von 8.3cm resp. 1.15cm bei 28GHz. Eine Faustregel lautet: Ist die Wellenlänge kürzer als die Mauerdicke geht (fast) nichts mehr hindurch. Wie Ericsson und mit dieser Swisscom, diesen physikalischen Nachteil überlisten will, zeigen die 5 erschreckenden nachfolgenden Folien.

 

Folie 1 oben: Die obere Bildhälfte zeigt die bisherige Ausbreitungsart von Mobilfunkstrahlung, sowohl im GSM, wie im UMTS, wie im LTE Standard. Also im 2G, 3G und 4G-Modus.
Hier hatten wir im Kreis, das heisst von oben gesehen, immer 3 Hauptsenderichtungen. Jede um ca. 120° verschoben.
Jede Hauptsenderichtung wies, ähnlich einem Scheinwerferkegel je eine, leicht abwärts geneigte Sendekeule auf. Hier blau dargestellt. Um eine möglichst grosse Zone zu versorgen war man darauf bedacht, die Nachbarfassaden nicht an- sondern zu überstrahlen. Denn hinter den Häusern herrscht Funkschatten, resp. schlechte Verbindungsqualität. Eine Antenne muss demnach möglichst hoch oben stehen.
Die Zahlen 4 und 6 bedeuten: leichte Abweichung vom Hauptstrahl, das heisst 1.15mal weniger Strahlung als direkt in der Hauptsenderichtung. Die Zahl 2 bedeutet: Starke Abweichung vom Hauptstrahl, das heisst 5.7 mal weniger Strahlung als direkt im Hauptstrahl. Alles in V/m (Volt pro Meter) gerechnet. Zwei mal die 3 links heisst: Sekundärsrahlung (Reflektionen) durch die Nachbarfassaden. Diese sind nicht berechenbar. Die Funk-Frequenzen lagen bei 800 resp. 1800Mhz. Das sind Wellenlängen von 38 resp. 17cm, die sehr gut bis einigermassen gut durch Mauern hindurchgehen.

Bei 5G wird alles anders, siehe untere Bildhälfte rechts: Weil man mit 3.6 resp. 28GHz Mauern fast nicht mehr bis überhaupt nicht mehr durchdringen kann, muss praktisch jede Fassade einzeln angestrahlt werden. Das heisst, es muss mindestens alle 100m eine Mobilfunkantenne möglichst tief unten angebracht werden.

G5 Strahlenkeule - Richtlinien Überschreitung.

Folie 2 oben: 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit wird versprochen. Wir haben immer gerätselt wie das wohl gehen soll. Jetzt wissen wir es. Anstatt einer Strahlenkeule pro Senderichtung sollen es jetzt 64 sein. Je 8 nebeneinander und je 8 übereinander. Dicke der Keule nach 25m = 10m in der Höhe.
Die elektrische Feldstärke beträgt nach 25m Distanz 61V/m (Volt pro Meter. Das ist dort, wo die ersten Nachbarhäuser stehen und bisher ein Grenzwert von 5 resp. 6V/m galt. Dieser Wert von 61V/m nimmt bis zu einer Distanz von 11m, das heisst bis Beginn der roten Zone, stetig bis auf 120V/m zu. Diese rote Zone, früher Sicherheitsabstand genannt, innerhalb welchem sich niemand länger als 7Minten aufhalten darf, betrug bis anhin 61V/m und lag je nach Kaliber der Basisstation zwischen 4 und 10m. Bei 5G sollen es also 120V/m bei einem Abstand 11.1m sein.

Die ICNIRP, die sich internationale Strahlenschutzkommission nennt, in Wirklichkeit keine Behörde, sondern ein rein privater Verein ist, hat ihre Grenzwertempfehlungen bereits 5G-fähig gemacht. Diese lauten neu für den Frequenzbereich von 5G auf 200V/m für Arbeitsplätze und 90V/m für die Allgemeinbevölkerung. Das heisst, um 5G einführen zu können müssten die Schweizer Anlage-Grenzwerte von 5 resp 6V/m komplett aufgehoben und der Sicherheitsabstand von heute 61 V/m auf 200V/m angehoben werden. Das wird postwendend auch die WHO machen, da die ICNIRP dort als Top-Einflüsterer wirkt.

28 GHZ Rundstrahler

Folie 3 oben: Ericsson resp. Swisscom verkaufen nicht nur Sektorstrahler nach Folie 2, sondern für eine Frequenz von 28Gigahertz auch noch Rundstrahler mit insgesamt 250Strahlenkeulen. Immer 5 Keulen übereinander oder je 50 im Kreis herum nebeneinander. Innerhalb der gelben Zone nimmt die Strahlung von 120V/m bis auf 61V/m in einem Abstand von rund 10.5m ab.

G5 Rundstahler mit 250 Keulen

Folie 4 oben: Zeigt den selben 28GHz-Rundstrahler für weitere Distanzen in einer blauen Zone. Abnehmend von 60V/m bis auf 6V/m.
In 20m werden es noch 30V/m und in 40m noch 15V/m und in 80m noch 7.5V/m sein. Der Schweizer Anlage-Grenzwert von 6V/m für Frequenzen >1.8GHz wird erst bei einer Distanz von 115m eingehalten. Das E-feld wird dort eine Höhe von 70m aufweisen. Das heisst die Höhe eines 24-stöckigen Hochhauses.

G5 28 GHZ Basistation mit 128 Antennenelementen (128 Mini-Keulen) zum Einbau in Laternenpfählen

 

Folie 5 oben: Als Krönung aller 5G-Exzesse hier noch eine Mini-Basisstation 28GHz mit 128 Mini Sendekeulen zum Einbau in Laternenpfähle (Masten von Strassenbeleuchtungen). Das Isoliniendiagramm rechts zeigt 120V/m im Abstand von 0.75m, abnehmend auf 61V/m in einem Abstand von 1.5m. Zwischen 61 und 120V/m liegen ungefähr die Abstände, welche auf einem Trottoir (in Deutschland Bürgersteig genannt) zu erwarten sind. Ungeheuerlich, wenn man bedenkt, dass hier Mammis mit ihren Babys spazieren oder etwa auch Herzschrittmacherträger. Bei 120V/m spinnt garantiert jede Art von Schrittmacher. Gewisse Modelle erzeugen schon Fehlfunktionen ab 4V/m und höher.
Gedacht ist dieser Unfug offensichtlich zur Steuerung und Überwachung selbstfahrender Autos. Ein unfreiwillig mitgehörtes Gespräch zwischen 2 BAKOM-Beamten ergab, dass hier Abstände von 100m zwischen den Basisstationen nicht ausreichen werden, sondern mit Abständen von 50m zu rechnen sei.

Ein erstes Baugesuch der Swisscom für eine Mobilfunkantenne nach Folie 2 liegt der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch bereits vor.
Laut Standortdatenblatt von Swisscom ergäbe sich hier in einer der 3 Hauptsenderichtungen gerechnet:
in einer Distanz von 25m = 2.65V/m
und in einer Distanz von 50m = 1.32V/m
nach Ericsson wären es jedoch gemäss Folie 2:
In einer Distanz von 25m= 61V/m
und in einer Distanz von 50m = 30.5V/m
Das wäre dann nach geltendem Recht eine Grenzwertüberschreitung um das 5-Fache
Woraus ergibt sich dieser frappante Unterschied von Faktor 23?
Swisscom versucht, die Anwohner mit folgendem Trick zu täuschen: Anstatt 64 Strahlenkeulen pro Sektor flunkern sie den Anwohnern vor, es gebe nur eine einzige Keule und diese sende erst nur mit 100Watt ERP.
Vergleicht man im selben Standortdatenblatt die Sendeleistung des UMTS-Dienstes (3G) im 2100MHz-Band, sind dort 1000Watt ERP pro Sektor deklariert. Hier muss doch selbst dem blutigsten Laien auffallen, dass da bei 5G gelogen und betrogen wird, dass die Balken krachen.

Dieser Gigaherz-Beitrag zeigt, dass es völlig hoffnungslos ist, mit der heutigen Grenzwertregelung, sowohl bei den Immissionsgrenzwerten von 61V/m, wie mit den Anlage-Grenzwerten von 5 resp 6V/m den 5G-Standard einzuführen. Mit ihrem Ansinnen, die Grenzwerte «moderat» zu lockern sind die Lobbyisten der Mobilfunkbetreiber sowohl im November 2017, wie im März 2018 im Ständerat zwei mal gescheitert. Jetzt gilt es, dafür zu sorgen, dass sie ein drittes mal aus der Kurve fliegen. Wir haben gute Karten dafür. Wir müssen diese nur ausspielen.

Weitere nützliche Links:
https://www.gigaherz.ch/der-geissenpeter-von-guttannen/
und
https://www.gigaherz.ch/offener-brief-an-bundesrat-und-kfv-mitglieder/
2 neue Videos können sie hier abrufen:
https://www.gigaherz.ch/5g-auf-gigaherz-tv/


 

Hier noch  Auszüge aus einem Beitrag von diagnose-funk.org:

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Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO), kam im Jahr 2011 zum Ergebnis, dass elektromagnetische Felder der Frequenzen von 30 KHz bis 300 GHz möglicherweise krebserregend für Menschen sind (Gruppe 2B). Neue Studien, wie die oben erwähnte Studie des NTP, sowie mehrere epidemiologische Untersuchungen, wie die aktuellsten Studien zur Handynutzung und Hirnkrebsrisiken  bestätigen jedoch, dass hochfrequente Strahlung krebserregend für Menschen ist.

Die EUROPAEM EMF Leitlinie 2016 sagt aus, dass „es starke Hinweise gibt, dass eine langfristige Exposition gegenüber bestimmten EMFs ein Risikofaktor bei Krankheiten, wie bestimmten Krebsarten, Alzheimer sowie männlicher Unfruchtbarkeit ist. ... Häufige Symptome von EHS (elektromagnetischer Hypersensibilität) sind unter anderem Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Depression, fehlende Energie, Erschöpfung und grippeartige Symptome“.

Ein zunehmender Teil der Bevölkerung Europas ist von Krankheitssymptomen betroffen, die in der wissenschaftlichen Literatur seit vielen Jahren mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern durch kabellose Techniken in Verbindung gebracht wurden. Die internationale Wissenschaftliche Erklärung zu EHS & multipler Chemikaliensensibilität (MCS), Brüssel 2015, sagt Folgendes aus: „Angesichts unserer aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis unterstreichen wir, dass alle nationalen  und internationalen Gremien und Organisationen ... EHS und MCS als tatsächliche Erkrankungen im medizinischen Sinn anerkennen müssen.   Ihnen kommen die Rolle von Wächterkrankheiten zu. In den kommenden Jahren könnte es zu weitreichenden Problemen bei der öffentlichen Gesundheit kommen. Dies gilt für alle Länder, in denen die auf elektromagnetischen Feldern beruhenden kabellosen Techniken sowie vermarktete chemische Substanzen uneingeschränkt verwendet werden. ... Tatenlosigkeit führt zu Kosten für die Gesellschaft und ist keine Option mehr. ... Wir erkennen diese schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesundheit einstimmig an. ... Um dieser weltweiten Pandemie in angemessener Weise zu begegnen müssen weitreichende primäre Verhütungsmaßnahmen ergriffen und ihnen Vorrang eingeräumt werden.“

Vorsorgemaßnahmen

Das  Vorsorgeprinzip (UNESCO)  wurde 2005 von der EU übernommen: „Wenn menschliche Aktivitäten zu moralisch nicht hinnehmbarem Schaden führen können, der wissenschaftlich plausibel, aber unsicher ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Schaden zu vermeiden oder zu verringern.“

Die Resolution 1815 (Europarat, 2011): „Alle zumutbaren Maßnahmen (sind zu) ergreifen, um die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zu verringern, insbesondere gegenüber hochfrequenten Wellen von Mobiltelefonen und insbesondere die Exposition von Kindern und jungen Menschen, bei denen das Risiko von Gehirntumoren am größten zu sein scheint. ... Die Versammlung empfiehlt dringend, dass das ALARA-Prinzip (ALARA; as low as reasonably achievable = so gering, wie vernünftigerweise erreichbar) angewendet wird. Dabei müssen sowohl die sogenannten thermischen Wirkungen als auch die athermischen (nicht-thermischen) oder biologischen Wirkungen elektromagnetischer Emissionen oder Strahlung berücksichtigt werden“. Außerdem müssen (Punkt 8,5) „die Standards und die Qualität der Risikobewertung verbessert werden“.

Der  Nürnberger Kodex (1949) gilt für alle Experimente an Menschen. Er umfasst daher den Ausbau von 5G mit neuer, stärkerer Exposition gegenüber HF-EMF. Für sämtliche derartige Versuche gilt: „Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden. ... Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein angenommen werden kann, dass er zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird.“ (Nürnberger Kodex, Punkte 3-5). Bereits veröffentlichte wissenschaftliche Studien zeigen, dass „von vornherein angenommen werden kann“, dass es reale Gesundheitsrisiken gibt.

Die Europäische Umweltagentur (EUA) warnt vor „Strahlungsrisiken durch Alltagsgeräte“, obwohl die Strahlung  unterhalb der Grenzwerte der WHO/ICNIRP liegt. Die EUA kommt auch zu der Schlussfolgerung: „Es gibt viele Beispiele, in denen das Vorsorgeprinzip in der Vergangenheit nicht angewendet wurde und wo es zu schweren und oft irreversiblen Schäden bei der Gesundheit und der Umwelt kam. ... Schädliche Expositionen können verbreitet sein, bevor es sowohl zu „überzeugenden“ Beweisen von Schäden durch langfristige Exposition kommt, als auch einem biologischen Verständnis  [Mechanismus]  davon, wie dieser Schaden verursacht wird.“

„Sicherheitsrichtlinien“ schützen die Industrie – nicht die Gesundheit

Die aktuellen ICNIRP-„Sicherheitsrichtlinien“ sind veraltet. Sämtliche belegten Schäden, die oben erwähnt werden, treten auf, obwohl sich die Strahlung unterhalb der „Sicherheitsrichtlinien“ der ICNIRP befindet. Deshalb sind neue Sicherheitsstandards erforderlich.

Der Grund für die irreführenden Richtlinien liegt am Interessenkonflikt der ICNIRP-Mitglieder, aufgrund ihrer Beziehungen zu Telekommunikations- oder Stromunternehmen. Dieser untergräbt die Unparteilichkeit, die die Festlegung von öffentlichen Expositionsstandards gegenüber nicht-ionisierender Strahlung leiten sollte. ... Um Krebsrisiken zu bewerten, ist es notwendig, Wissenschaftler mit Fachkompetenz in der Medizin, insbesondere der Onkologie, einzubeziehen.“ Die aktuellen Richtlinien der ICNIRP/WHO für elektromagnetische Felder beruhen auf der überholten Hypothese, dass „die kritische Wirkung der Exposition gegenüber HF-EMF,  die für die menschliche Gesundheit und Sicherheit relevant ist, in der Erwärmung des exponierten Gewebes liegt.“ Wissenschaftler haben jedoch bewiesen, dass viele verschiedenen Arten von Krankheiten und Schädigungen verursacht wurden, ohne dass eine Erwärmung stattfindet („nicht-thermische Wirkungen“), bei Strahlungsintensitäten, die weit unterhalb der ICNIRP-Grenzwerte liegen.

Wir legen der EU Folgendes eindringlich nahe:

1) Alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Ausbreitung der hochfrequenten elektromagnetischen Felder (HF-EMF) von 5G zu stoppen, bis unabhängige Wissenschaftler sicherstellen können, dass für EU-Bürger 5G und die gesamten Strahlungsintensitäten, die durch HF-EMF (5G zusammen mit GSM, UMTS, LTE und WLAN) nicht schädlich sind, insbesondere für Säuglinge, Kinder und schwangere Frauen sowie für die Umwelt.

2) Zu empfehlen, dass alle EU-Länder, insbesondere ihre Strahlenschutzbehörden, die Resolution 1815 erfüllen und ihre Bürger, einschließlich Lehrern und Ärzten, über Gesundheitsrisiken durch HF-EMF-Strahlung aufklären sowie darüber, wie und warum kabellose Kommunikation zu vermeiden ist, insbesondere in/an/nahe z. B. Zentren für die Tagesbetreuung, Schulen, Wohnungen, Arbeitsplätzen, Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen.

3) Sofort, ohne Einflussnahme der Industrie, eine EU-Arbeitsgruppe unabhängiger, tatsächlich unparteiischer Wissenschaftler zu EMF und Gesundheit ohne Interessenkonflikte zu ernennen,[1] um die Gesundheitsrisiken zu bewerten und:

a) Über neue, sichere „Grenzwerte für die maximale Gesamtexposition“ für die gesamte kabellose Kommunikation innerhalb der EU zu entscheiden.

b) Die gesamte und kumulative Exposition, von der EU-Bürger betroffen sind, zu erforschen.

c) Regeln zu verfassen, die innerhalb der EU vorgeschrieben/durchgesetzt werden, die festlegen, wie zu verhindern ist, dass die neuen „Grenzwerte für die maximale Gesamtexposition“ in der EU überschritten. Dies gilt im Hinblick auf alle Arten elektromagnetischer Felder, um die Bürger zu schützen, insbesondere Säuglinge, Kinder und schwangere Frauen.

4) Zu verhindern, dass die Drahtloskommunikations-/Telekommunikationsbranche über ihre Lobbyorganisationen EU-Beamte dazu überredet, Entscheidungen zur weiteren Verbreitung der hochfrequenten Strahlung, einschließlich 5G, in Europa zu treffen.

5) Kabelgebundene digitale Telekommunikation zu bevorzugen und auszubauen

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Autoren:

Rainer Nyberg, EdD, Professor Emeritus (Åbo Akademi), Vasa, Finland

Lennart Hardell, MD, PhD, Professor (assoc) Department of Oncology, Faculty of Medicine and Health, University Hospital, Örebro, Sweden

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